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Kleiner Behördenführer

Damit Sie sich besser zurecht finden, haben wir die häufigsten Anliegen hier zusammengefasst und geben Ihnen einen Hinweis wo Ihnen weitergeholfen wird.

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Amtsblatt
Ich möchte ein Anzeige aufgeben oder für meinen Verein einen Hinweis veröffentlichen lassen.

Der Ansprechpartner für die Parteien, Vereine, Kirchen und andere Institutionen ist Frau Belma Taso, bei der Verbandsgemeindeverwaltung. 

Sie ist telefonisch unter 06233/5109-33 zu erreichen. 

Veröffentlichungen  schicken Sie bitte an die Redaktion.

Gewerbliche und private Anzeigen nimmt der Fieguth-Verlag unter Telefon 06321/3939-62 oder per E-Mail entgegen.


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Amtsblatt
Ich habe diese Woche kein Amtsblatt bekommen, was kann ich tun.
Man kann sich das aktuelle Amtsblatt und die Ausgaben der letzten 12 Monate im Internet auf der Seite des Verlages ansehen.
Druckexemplare liegen auch beim Bürgerservice in der Verbandsgemeindeverwaltung aus. 

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Gasgeruch
Ich rieche Gas, was jetzt?
Im regionalen Netz wird ein schwefelartiger Warngeruch verwendet. Wenn Sie ihn riechen, bewahren Sie Ruhe, befolgen Sie die örtlichen Sicherheitshinweise - diese hängen im Heizraum aus.

Haben Sie keinen Zugang zum Heizraum oder sind die Hinweise verloren gegangen, können Sie diese hier herunterladen.

Evakuieren Sie das Haus. Vermeiden Sie Feuer und Funken und nutzen Sie deshalb auch nicht die Klingelanlage des Hauses, alarmieren Sie Anwohner und Mitbewohner durch Klopfen und Rufen.

Kontaktieren Sie den Netzbetreiber unter 0800-10034480 .

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Müll
Ich habe ein Problem mit meiner Mülltonne oder will Sperrmüll loswerden.
Für Änderungen bei den Mülltonnen gibt es ein Online-Formular beim Abfallentsorger. Dort kann der gewünschte Behälter angegeben werden und unter Bemerkungen das bestehende Problem. Oder man meldet sich beim Service-Telefon 0621/5909-555 

Für den Sperrmüll ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises zuständig. Sie erreichen das Servicecenter per Telefon 0621/5909-555 oder über die Webseite

Wenn Sie Probleme mit der Gebührenabrechnung haben, dann hilft Ihnen Frau Knäuper weiter, Telefon 0621/5909-508 oder über E-Mail.

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Schiedsmann
Welche Rechtsstreitigkeiten kann ich beim Schiedsmann klären lassen und was muss ich tun?

Das Schiedsamt ist die Stelle für die außergerichtliche Streitschlichtung. Die Schiedspersonen sind in Rheinland-Pfalz Landesehrenbeamte. Sie werden von den Kommunalvertretungen gewählt und vom Direktorium des Amtsgerichtes ernannt und beaufsichtigt. Aufgrund ihres Diensteides sind die Schiedspersonen zur uneingeschränkten Verschwiegenheit und unparteiische Amtsführung verpflichtet. Weitere Informationen hier.

Für ein Schiedsverfahren stellt man einen Antrag auf einen Sühneversuch. Näheres sprechen Sie mit dem Schiedsmann in der VG Lambsheim-Hessheim, Fritz Ziegert, ab. Das Schiedsamt befindet sich in der VG Verwaltungsstelle Lambsheim, Mühltorstraße 25.

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