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Kleiner Behördenführer
Damit Sie sich besser zurecht finden, haben wir die häufigsten Anliegen hier zusammengefasst und geben Ihnen einen Hinweis wo Ihnen weitergeholfen wird.
Ich möchte ein Anzeige aufgeben oder für meinen Verein einen Hinweis veröffentlichen lassen.
Der Ansprechpartner für die Parteien, Vereine, Kirchen und andere Institutionen ist Frau Belma Taso, bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
Sie ist telefonisch unter 06233/5109-33 zu erreichen.
Veröffentlichungen schicken Sie bitte an die Redaktion.
Gewerbliche und private Anzeigen nimmt der Fieguth-Verlag unter Telefon 06321/3939-62 oder per E-Mail entgegen.
Ich habe diese Woche kein Amtsblatt bekommen, was kann ich tun.
Ich rieche Gas, was jetzt?
Ich habe ein Problem mit meiner Mülltonne oder will Sperrmüll loswerden.
Welche Rechtsstreitigkeiten kann ich beim Schiedsmann klären lassen und was muss ich tun?
Das Schiedsamt ist die Stelle für die außergerichtliche Streitschlichtung. Die Schiedspersonen sind in Rheinland-Pfalz Landesehrenbeamte. Sie werden von den Kommunalvertretungen gewählt und vom Direktorium des Amtsgerichtes ernannt und beaufsichtigt. Aufgrund ihres Diensteides sind die Schiedspersonen zur uneingeschränkten Verschwiegenheit und unparteiische Amtsführung verpflichtet. Weitere Informationen hier.
Für ein Schiedsverfahren stellt man einen Antrag auf einen Sühneversuch. Näheres sprechen Sie mit dem Schiedsmann in der VG Lambsheim-Hessheim, Fritz Ziegert, ab. Das Schiedsamt befindet sich in der VG Verwaltungsstelle Lambsheim, Mühltorstraße 25.